Behandlungspflege nach SGB V

Behandlungspflege umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, die medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihren Verlauf positiv zu beeinflussen oder eine Verschlimmerung zu verhindern. Sie wird vom Arzt verordnet und von qualifiziertem Pflegepersonal durchgeführt. Sie umfasst Punkte wie z.B.:

  • Verabreichen und Richten von Medikamenten und Injektionen
  • Verbandswechsel, sowie Wundversorgungen
  • Messungen des Blutzuckers, sowie Insulingaben
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Katheter- und Stomaversorgung

wir beraten Sie gerne und finden mit Ihnen eine individuelle Lösung

 

 

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